in der Fachstelle Cloppenburg – mit den Nebenstellen: Friesoythe, Barßel und Löningen.

Ambulante Rehabilitation
Ambulante Weiterbehandlung (nach stationär)

In vielen Fällen kann die Suchtbehandlung ambulant erfolgen, d. h. der Patient kann in seinem gewohnten Umfeld bleiben und weiter seiner Arbeit nachgehen.
Zugangsvoraussetzung für die ambulante Reha Sucht ist eine stabile Abstinenz und die Kostenübernahme durch einen Leistungsträger (Rentenversicherung, Krankenversicherung, etc).

Die Patienten nehmen wöchentlich an der Gruppenpsychotherapie und wöchentlich bzw. vierzehntäglich an Einzeltherapiegesprächen in unserer Fachstelle/Außenstelle teil.
Ziele der medizinischen Rehabilitation sind:

  • Abstinenz zu erreichen und aufrecht zu erhalten,
  • körperliche und seelische Störungen weitgehend zu beheben oder auszugleichen,
  • die Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft möglichst dauerhaft zu erhalten bzw. zu erreichen.

Bei Arbeitslosigkeit findet eine sozialtherapeutische Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter statt.

Ambulante Rehabilitation Nachsorge (ARS-N)

Für Patienten, die eine stationäre Entwöhnungsrehabilitation abgeschlossen haben, bieten wir eine ambulante Nachsorgebehandlung an. Sie dauert in der Regel sechs Monate und findet wöchentlich in Gruppentherapie und ergänzenden Einzelgesprächen statt.

Kombi-Nord Behandlung

Besondere Merkmale dieser Behandlungsform: Kurze Vermittlungszeiten (ca. 6 Wochen) und die Möglichkeit, während der Therapiedauer von 52 Wochen zwischen stationärer, teilstationärer Therapie, Adaptionsbehandlung und ambulanter Therapie zu wechseln.
Der zeitliche Rahmen von Kombi-Nord beträgt 52 Wochen. Im Bedarfsfall kann die ambulante Kombi-Nord-Phase nach Ende der 52 Wochen auf bis zu 78 Wochen verlängert werden